Notariatsbereich

Der Notar – Ihr unparteiischer Berater

Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars haben viele Seiten. Er ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Maßstab für seine Tätigkeit sind alleine Recht und Gesetz. Diese Stellung gewährleistet, dass der Notar die ihm zugedachte, wichtige Aufgabe in unserem Rechtssystem erfüllen kann: Wir stehen Ihnen als unparteiische und kompetente Berater in schwierigen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. 

Der Notar hilft Ihnen bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und ist zugleich Mittler zwischen den Interessen der Parteien. Notare sind zur Neutralität verpflichtet. Notare sind dabei aber nicht dazu berufen, Streitigkeiten autoritär zu entscheiden. Darin unterscheiden sie sich von den Richtern. Notare bieten Ihnen vielmehr Rat und Mitwirkung im Sinne einer Dienstleistung an. Sie beraten ihre Klienten über den (möglichen) Inhalt einer rechtlich bedeutsamen Erklärung und stellen zugleich sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien herzustellen, soweit dies durch rechtliche Aufklärung und die Darstellung verschiedener rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten erreicht werden kann. Notare tragen auf diese Weise wesentlich zu einem wirksamen Verbraucherschutz bei. 

Der Notar ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. So ist gewährleistet, dass Sie dem Notar Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anvertrauen können und der Notar Ihre Interessen bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen kann. 

Die schwierigen Aufgaben, die der Notar erfüllen muss, führen dazu, dass nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen vom Justizministerium zum Notar ernannt werden. Zudem verpflichtet das Gesetz den Notar, sich regelmäßig fortzubilden. Die genaue Kenntnis der aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung ist nämlich von großer Bedeutung, um Sie kompetent beraten zu können. Daher bieten die Notarkammern und andere Einrichtungen eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen an. 

Der Notar untersteht der Aufsicht der Notarkammer, der Gerichte und des Justizministeriums. Diese Behörden überwachen, dass der Notar seine Aufgaben ordnungs- und gesetzmäßig erfüllt. 

Aufgaben eines Notars

Nicht zuletzt wegen seiner Sachkunde, seiner Unabhängigkeit und seiner Unparteilichkeit verhilft Ihnen der Notar zu interessengerechten und rechtlich einwandfreien Lösungen gerade auch bei schwierigen Sachverhalten. Hierbei stimmt er als Fachmann den Inhalt seiner Urkunde auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse ab und wird alle notwendigen Gesichtspunkte in seine Regelung einbeziehen. Auf diese Weise beugen Sie Streitigkeiten vor und ersparen sich von vorneherein viel Ärger und Kosten.

Damit der Notar mit seiner Arbeit diesen „Rechtsfrieden“ auch wirklich sicherstellen kann, besitzen seine Urkunden eine besonders hohe Beweiskraft: Sie belegen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die einmal getroffenen Vereinbarungen. Und Zahlungsansprüche, die in einer notariellen Urkunde enthalten sind, können sogar unmittelbar aus der Urkunde vollstreckt werden, ohne dass zuvor nochmals ein Gericht eingeschaltet werden müsste. Letztlich vertrauen auch die Behörden, die die staatlichen Register (Grundbuch, Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister und Vereinsregister) führen, bei ihrer Arbeit auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.

Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warn– und Belehrungsfunktion zu: Vor besonders bedeutenden Entscheidungen sollen Sie durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist daher der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen.


Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen: 

  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Grundpfandrechten etc.
  • Ehe und Familie: Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Partnervertrag etc.
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung etc.
  • Handelsregister: Gründung oder Umgestaltung einer Kapitalgesellschaft, Handelsregisteranmeldungen etc.

Häufig wird eine Beurkundung von Klienten aber auch dann gewünscht, wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorschreibt. In der Tat empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Notars bei sämtlichen wichtigen Angelegenheiten, die ein rechtlich gestaltendes Handeln erfordern (z.B. Verträge im Personengesellschaftsrecht oder komplizierte Miet- und Pachtverträge). Denn auch dort, wo der Gesetzgeber nicht zwingend die Mitwirkung des Notars vorsieht, können Sie die genannten Vorteile der notariellen Beratung für sich nutzen: Sie können von der Sachkunde und der Erfahrung des Notars profitieren und mit der Beurkundung die getroffene Vereinbarung sicher dokumentieren. Eventuelle Probleme können durch den Notar schon im Vorfeld geklärt werden. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und kostspielige Gerichtsverfahren.

Der Notar bietet somit Sicherheit in allen Vertragsfragen.